Jahresbeiträge inkl. Vers. Steuer

Schul-, Voltigier- Therapiepferd
(€ 102,90 netto) € 122,45 ohne Selbstbeteiligung
Schul-, Voltigier- Therapiepony (bei uns bis Stockmaß 150)
(€ 85,00 netto) € 101,15 ohne Selbstbeteiligung
Verleihpferd
(€ 150,00 netto) € 178,50 ohne Selbstbeteiligung
Verleihpony
(€ 121,01 netto) € 144,00 ohne Selbstbeteiligung
(weitere Zahlungsintervalle möglich)

Deckungssummen

Sachschäden
€ 15.000.000,-
Personenschäden
€ 15.000.000,-
Vermögensschäden (Vermögensschäden, denen ein Personen und/oder Sachschaden vorausging)
€ 15.000.000,-
Reine Vermögensschäden
€ 250.000,-
Mietsachschäden an gemieteten Boxen
€ 15.000.000,-
Mietsachschäden an Stallungen, Reithallen, Offenställen
€ 15.000.000,-
Mietsachschäden am gemieteten o. geliehenen Pferdehänger
€ 15.000.000,-
Mietsachschäden an anderen geliehenen Sachen
€ 15.000.000,-
Umweltschäden
€ 15.000.000,-
Umweltschadenbasisdeckung
€ 15.000.000,-
Forderungsausfall
€ 40.000,-(€ 500,- SB pro Schaden)
Rettungs- und Bergungskosten
€ 20.000,-
Die Leistung für alle Versicherungsfälle in einem Versicherungsjahr beträgt das Doppelte der Deckungssumme.
  • Allgemeine Informationen

    • Einsatz des Pferdes im gewerblichen und privaten Bereich, beim Reit,- Fahr- und LongierUnterricht, beim Voltigieren und als Therapiepferd.
    • Gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an geliehenen oder gemieteten Räumen, Gebäuden und beweglichen Sachen (auch Pferdetransportanhängern) mit Ausschluss von Schäden durch Abnutzung, Verschleiß oder übermäßiger Beanspruchung
    • Forderungsausfalldeckung (unter einer Forderungsausfalldeckung versteht man in der Haftpflichtversicherung die Absicherung eigener Schadenersatzanforderungen für den Fall, dass der Schuldige für den verursachten Schaden nicht aufkommen kann)
    • Leistungsverbesserungen, der in diesem Tarif zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen, gelten mit sofortiger Wirkung auch für bestehende Verträge
    • Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter – Rechtsschutzfunktion
    • Keine Wartezeit nach Versicherungsbeginn
    • Keine Erhöhung der Versicherungsprämie nach einem Schadenfall
  • Versicherte Personen

    • Gesetzliche Haftpflicht von Fremdreitern / Reitschülern und deren Ansprüche gegen den Tierhalter, gesetzliche Haftpflicht von Reitbeteiligungen (namentliche Nennung nicht erforderlich) und deren Ansprüche gegen den Tierhalter (Hinweis! Wir empfehlen trotzdem grundsätzlich einen Reitbeteiligungsvertrag abzuschließen)
    • Gesetzliche Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern sowie Arbeitgebern (auch von mitversicherten Personen)
    • Die gleichartige gesetzliche Haftpflicht von mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen (ohne Einfluss auf Ziffer 7.4 AHB)
    • Tierhüter (Versicherungsschutz für den privaten und gewerblichen Tierhüter, wenn diese durch das zu beaufsichtigende Pferd einen Schaden erleiden)
  • Führen / Reiten des Pferdes

    • Reiten ohne Sattel
    • Mitführen als Handpferd (vom Pferd und ebenso vom Boden aus)
    • Kein Trensen-/Halfterzwang beim Führen des Pferdes
    • Mitversichert ist für den Versicherungsnehmer die gelegentliche, unentgeltliche und private Reitlehrertätigkeit als reine Gefälligkeitsleistung beim Unterrichten von Reitern auf dem versicherten Pferd, sonst wird dringend eine Reitlehrerhaftpflicht benötigt.
    • Reiten im Damensattel
    • Privates Reiten ohne Helm (Wir weisen darauf hin, dass das Reiten ohne Helm grob fahrlässig ist. Grundsätzlich sollte darauf bestanden werden, dass ein Fremdreiter einen Helm trägt. Ebenso sollten Fremdreiter auf Unarten des Pferdes, wie z. B. Steigen, Durchgehen hingewiesen werden. Ein Versäumnis kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen)
    • Longieren, Voltigieren und Bodenarbeit, Verladetraining (die gesamte Ausbildung vom Boden aus)
    • Private Kutsch– und Schlittenfahrten (einschließlich der unentgeltlichen Beförderung von Gästen)
    • Reiten mit ungewöhnlicher und/ gebissloser Zäumung
    • Offen- und Laufstallhaltung
    • Reitturniere, Leistungsschauen, Showreiten, Festumzüge, Geschicklichkeitsprüfungen, Reiterspiele, Wander- und Distanzritte sowie private Pferderennen.
  • weitere Leistungen

    • Fohlen des versicherten Pferdes sind bis zum vollendeten 36. Lebensmonat prämienfrei mitversichert (ohne Reitrisiko) (Erweiterung auf bis zu 5 Jahren bei Pferden, die erst spät eingeritten / eingefahren werden dürfen)
    • Gewollter und ungewollter Deck-Akt
    • Flurschäden
    • Weiderisiko - auch mit Fremdpferden
    • Auslandsdeckung (vorrübergehende Aufenthalte in Europa unbegrenzt, weltweit bis zu 1 Jahr)
  • Hinweise

    Pferde, die gegen ein Entgelt an fremde Personen verliehen werden, ohne dass dieser Ritt beaufsichtigt/begleitet wird und ohne Kenntnis des reiterlichen Ausbildungsstandes dieser Personen (z.B. Verleih an Touristen), müssen über den Versicherungsantrag als „Verleihpferd“ (statt als „Schulpferd“) versichert werden.
    Der vorgenannte Versicherungsumfang ist selbstverständlich auch bei dem Tarif des „Verleihpferdes“ inbegriffen. 

Vertragsdauer

(Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf stillschweigend um ein weiteres Jahr wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird!)
1 Jahr